Existenzgründung: Die Rechtsform Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Eine gern gewählte Rechtsform für Personengesellschaften
Bei der Gründung eines Unternehmens muss eine geeignete Rechtsform unter Beachtung verschiedener Voraussetzungen gewählt werden. Dabei können entsprechende Voraussetzungen eines Gründers für die Wahl von unterschiedlichen Rechtsformen gegeben sein, beispielsweise für die Gründung einer GbR, OHG, KG oder GmbH und Weiteres. Die Rechtsform gibt dabei an, unter welchen partnerschaftlichen, arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen letztendlich das Unternehmen geführt wird, wie beispielsweise die Besteuerung des Unternehmens, die Haftung des Gründers oder der Gesellschafter, die Gewinnverteilung, die Höhe des Mindestkapitals und Ähnliches.
Die wichtigsten Merkmale der offenen Handelsgesellschaft (OHG):
- die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Geschäftspartnern bestehen muss,
- eine grundlegende Voraussetzung für die Gründung einer OHG ist es, dass das Unternehmen als "ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb" geführt wird,
- für die OHG ist eine Eintragung in das Handelsregister vorgeschrieben,
- ein Mindestkapital ist für die Gründung der OHG nicht gefordert,
- die Gesellschafter haften bei dieser Rechtsform mit ihrem Gesellschafts- und Privatvermögen uneingeschränkt.
Was ist ein in kaufmännischer Weise geführter Geschäftsbetrieb?
Das Vorliegen eines in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetriebes kann aufgrund verschiedener Kriterien und dem sich daraus ergebenden Gesamteindrucks bestehen, wie beispielsweise die Durchführung einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung mit doppelter Buchführung, Jahresabschluss und Bilanzierung, die Größe des Betriebes, mehrere Standorte, die Zahl der Beschäftigten, die Höhe des Umsatzes eines Jahres und Weiteres.
Besonderheiten der Offenen Handelsgesellschaft
Wird in einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die selbständige Tätigkeit zu einem Handelsgewerbe erweitert, so kann die GbR automatisch in eine OHG überführt werden. Die uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter kann bei einer OHG zu Problemen führen, da jeder Gesellschafter vollständig für die gesamten Schulden des Unternehmens haftet. Dies kann dazu führen, dass die Gesellschafter "unverschuldet", beispielsweise bei Fehlentscheidungen des Partners, ihre Selbständigkeit aufgeben müssen. Auf der anderen Seite erhalten OHGs aufgrund der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter eine hohe Kreditwürdigkeit, beispielsweise bei Ihren Hausbanken oder anderen Kapitalgebern. Für die Gründung einer OHG wird empfohlen einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, in dem beispielsweise die Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Gesellschafter, die Geschäftsführung oder Aufgaben der Gesellschafter, die Gewinnverteilung und Ähnliches detailliert geregelt sind. Weitere Informationen zur Gründung und zur Wahl der passenden Rechtsform finden Sie unter gruendercheck.com.
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