Ist ein YouTube Converter überhaupt legal?

Wer YouTube nutzt, der hat in der Regel auch schon mal mit einem YouTube Converter Kontakt gehabt. Die Nutzung ist einfach und es gibt keine Limits, wie viele Videos oder Audios von der Plattform heruntergeladen werden dürfen. Im Internet gibt es viele davon, zum Beispiel als Online-Version, als App oder als Software. Die weite Verbreitung ist ein Grund, warum sich die Mehrheit noch nie mit der Frage nach der Legalität beschäftigt hat. Nachvollziehbar, aber nicht empfehlenswert. Stattdessen sollte man sich bei Grauzonen immer vorher absichern, ob es Strafen geben kann oder nicht. So ist es auch bei YouTube Convertern, die sowohl legal als auch illegal sein können. Klingt verwirrend, allerdings ist die Erklärung wesentlich einfacher und sogar verständlich.

Der Fall rund um den Anbieter convert2mp3 schockierte

Einer der größten Anbieter von YouTube Convertern (convert2mp3) musste seine Pforten schließen. Die Musikindustrie ging gegen die Plattform vor und es kam zu einer Einigung mit dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und dem IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Der Grund für die Anklage waren Urheberrechtsverletzungen, doch was bedeutet das nun für die anderen Converter? Ist jegliche Nutzung verboten oder gibt es doch eine legale Möglichkeit?

Man muss die Fakten kennen

Wenn man sich bei einem Portal wie YouTube anmeldet, dann stimmt man automatisch den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu. Da sich diese meist auf mehrere Seiten belaufen, liest sich diese fast niemand im Zuge der Anmeldung durch. Genau hier ist aber festgelegt, wie die Sache mit dem Herunterladen/Mitschneiden geregelt ist. YouTube selbst erlaubt einen Download nicht, man darf es aber trotzdem tun. Genauer gesagt gibt es sogar zwei Möglichkeiten:

1) Wenn man sich während des Herunterladens von der Videoplattform abmeldet, dann hat man auch den AGB nicht zugestimmt. Das heißt, ein Download ist zulässig.

2) Rechtsanwalt Christian Solmecke ist ganz klar der Meinung, dass ein YouTube-Download mit dem Recht auf Privatkopie verbunden ist. Wenn die Inhalte also ausschließlich privat genutzt und nicht geteilt oder weiterverkauft werden, dann gibt es auch keine Probleme. Man müsste sich nicht einmal abmelden, rechtlich ist es aber eine Grauzone.

Gut zu wissen: Google, dem das Videoportal gehört, hat bislang kein einziges Verfahren gegen eine Privatperson eröffnet, die einen Converter nutzt. Es scheint, als weiß auch YouTube über die Sache mit der Privatkopie bestens Bescheid.

Darf ich nun einen YouTube Converter nutzen oder nicht?

Nach so vielen Worten folgt nun das Fazit: Wer Videos oder Audios von YouTube mit einem YouTube Converter herunterlädt und diese ausschließlich privat in Verwendung hat, der begeht keine Straftat. Die Nutzung ist in diesem Fall tatsächlich legal. Verbreitet man allerdings die Inhalte oder bietet sie sogar zum Verkauf an, dann ist es illegal und kann hohe Strafen zur Folge haben.

Der Musikindustrie ist es natürlich ein Dorn im Auge. Man darf sich allerdings nicht davon verunsichern lassen, schon gar nicht nach der Meldung von convert2mp3. Die Seite gibt es zwar tatsächlich nicht mehr, doch das ist in erste Linie auf die gerichtliche Einigung zurückzuführen. Der Anbieter hat sich dadurch Ärger und womöglich auch einen „teuren Ausgang“ erspart.

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